„Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns.“ 

(Dschalal ad-Din al-Rumi)

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WANN BRAUCHT MAN EINEN MEDIATOR?

Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein außergerichtliches, strukturiertes und freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts, bei dem unabhängige, „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und übergeordneten Interessen entspricht.

Dadurch wird eine energetische Klammer geschaffen, um die Medianden am Verhandlungstisch zu halten. Ziel ist es, ein Ergebnis im Sinne eines Win-Win-Konsenses zu erarbeiten. Der allparteiliche Dritte (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für den Prozess verantwortlich. Der Weg zu einem Konsens führt über die Öffnung oder Aufrechterhaltung der Dialog- und Konfliktlösungsbereitschaft.

MBM® – Master of Business Mediation: professionelle und zertifizierte Konfliktlösung, die über die klassische Mediation hinausgeht. Die Systemische Mediation bietet die Besonderheit, dass sie auch die hinter dem Konflikt liegenden Beziehungs- und Kommunikationsmuster berücksichtigt. Falls erforderlich, werden zudem tiefere biografische und kindliche Prägungen hinterfragt und aufgelöst.

EINSATZ DER WIRTSCHAFTSMEDIATION

INNERHALB VON UNTERNEHMEN

> Mitarbeiter – Mitarbeiter
> Vorgesetzte – Mitarbeiter
    > Überordnung – Unterordnung
    > Reinszenierung von Familienkonflikten im Arbeitskontext
          > Merkmal: die Reaktion der Konfliktparteien ist irrational
> Abteilung – Abteilung
> Geschäftsführung – Betriebsrat
> Arbeitsrechtliche Konflikte, z.B. Entlassungen, Zurückstufungen, Einstellungen usw.
> Positionswechsel von Mitarbeitern
> Abteilung – Mitarbeiter (Mobbing)

> Senior Chef/in – Junior Chef/in (Generationswechsel)

ZWEI ODER MEHRERE UNTERNEHMEN

> Allgemeine Vertragsstreitigkeiten, z.B. Leistungsstörungen, abweichende Interpretationen, hierbei ist eine Risikoabschätzung vorrangig zu betrachten
> Zahlungsstreitigkeiten (Mediation im Inkasso).
> Vorgänger – Nachfolger (Betriebsübergabe, Akquisition von Unternehmen (Teil oder Vollerwerb, Start-Up Übernahme mit Milestone- oder Time-based Vesting-Verträgen für ehemalige Gründer und /oder Geschäftsführer) )
> Mitbewerber – Mitbewerber
> Muttergesellschaft – Tochtergesellschaft
> Partnerunternehmen in einer ARGE

Im Downloadbereich finden Sie weitere Dokumente zu unseren Leistungen.

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DER ABLAUF EINER MEDIATION:

> Auftragsklärung
> Einzelgespräche mit den Parteien
> Konflikt fähig machen
> Vorab Lösungen testen
> Beide Parteien zusammenführen
> Kontrakt und Konsensfindung
> Besiegeln