WANN BRAUCHT MAN EINEN MEDIATOR?
Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein außerjuristisches, strukturiertes und freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren gemeinsamen Bedürfnissen und übergeordneten Interessen entspricht. Dadurch wird eine energetische Klammer gesetzt, um die Medianden am Verhandlungstisch zu binden. Hierbei ist es zielführend, dass das Ergebnis im Sinne eines WIN-WIN Konsens, erarbeitet wird. Der allparteiliche Dritte (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Der Weg zu einem Konsens Ergebnis führt über eine Öffnung oder Aufrechterhaltung der Dialog- und Konfliktlösungsbereitschaft
MBM®️ – Master of Business Mediation, professionelle und zertifizierte Konfliktlösung, die über die klassische Mediation hinaus geht. Die „Systemische Mediation“ bietet die Besonderheit, dass sie sich auch um die hinter dem Konflikt liegenden Beziehungs- und Kommunikationsmuster annimmt. Falls notwendig werden auch noch tiefer liegende Biografie- und Kindheitsmuster hinterfragt und aufgelöst.
EINSATZ DER WIRTSCHAFTSMEDIATION
INNERHALB VON UNTERNEHMEN
> Mitarbeiter – Mitarbeiter
> Vorgesetzte – Mitarbeiter
> Überordnung – Unterordnung
> Reinszenierung von Familienkonflikten im Arbeitskontext
> Merkmal: die Reaktion der Konfliktparteien ist irrational
> Abteilung – Abteilung
> Geschäftsführung – Betriebsrat
> Arbeitsrechtliche Konflikte, z.B. Entlassungen, Zurückstufungen, Einstellungen usw.
> Positionswechsel von Mitarbeitern
> Abteilung – Mitarbeiter (Mobbing)
> Senior Chef/in – Junior Chef/in (Generationswechsel)
ZWEI ODER MEHRERE UNTERNEHMEN
> Allgemeine Vertragsstreitigkeiten, z.B. Leistungsstörungen, abweichende Interpretationen, hierbei ist eine Risikoabschätzung vorrangig zu betrachten
> Zahlungsstreitigkeiten (Mediation im Inkasso).
> Vorgänger – Nachfolger (Betriebsübergabe, Akquisition von Unternehmen (Teil oder Vollerwerb, Start-Up Übernahme mit Milestone- oder Time-based Vesting-Verträgen für ehemalige Gründer und /oder Geschäftsführer) )
> Mitbewerber – Mitbewerber
> Muttergesellschaft – Tochtergesellschaft
> Partnerunternehmen in einer ARGE
Im Downloadbereich finden Sie weitere Dokumente zu unseren Leistungen.